Betriebliche Pensionszusagen
Unsere Beratungs-
schwerpunkte
Unser Hauptaugenmerk liegt auf der Konzeption neuer und bestehender betrieblicher Pensionszusagen sowie deren Anpassung an aktuelle Rahmenbedingungen und laufende Wartung.
Im Zentrum all unserer Überlegungen steht dabei unser Kunde. Unser Ziel ist es, die Bedürfnisse, Ansprüche und Ideen unserer Kunden in ein rundes Gesamtkonzept einfließen zu lassen.
Unsere Leistungen für SteuerberaterInnen
- Überprüfung bestehender Pensionszusagen Ihrer Klienten in Bezug auf korrekte rechtliche und inhaltliche Formulierungen
- Überprüfung der Rückdeckungsversicherungen nach Art, Höhe und Erfüllungsgrad des ursprünglichen Versorgungswunsches
- Bedarfserhebung Ihrer Klienten bzgl. eventueller Aktualisierungs – oder Änderungswünsche in enger Abstimmung mit Ihnen als steuerliche Vertretung.
- Schriftliche Zusammenfassung der aktuellen Situation und Konzeption von Verbesserungsmöglichkeiten
- Gestaltung und Errichtung von neuen Pensionszusagelösungen nach Unternehmens – und Steuerberatervorgaben
- Klientenvorträge zum Thema „optimale Gestaltung einer Pensionszusage für Unternehmer“
Die Pensionszusage ist heute attraktiver denn je und stellt das ideale Vorsorgeinstrument dar.
Für SteuerberaterInnen
Warum ist eine Kooperation für Sie als Steuerberater und für Ihre Klienten interessant und auch wichtig?
Seit dem Jahr 2018 ist die Pensionszusage für wesentlich beteiligte Gesellschafter/Geschäftsführer durch das VwGH-Urteil vom 19. April 2018, dem § 37 Z5 EStG ergänzt durch Rz 5665a und 7323a vom 14.05.2019 und der daraus möglichen Kapitalabfindung mit dem Hälftesteuersatz wesentlich aufgewertet worden.
Weiters ist es gem. AFRAC 27 (März 2018) möglich den Einfluss auf die Handelsbilanz wesentlich zu reduzieren bzw. mit einer „beitragsorientierten Zusageform“ gänzlich auf „Null“ zu senken.
Durch diese Umstände ist die Pensionszusage für Unternehmer interessanter als je zuvor um steuerschonend Kapital im Unternehmen aufzubauen und wesentlich steuerbegünstigt in den Privatbereich überzuführen.
Als Steuerberater ist es Ihnen möglich Ihre Dienstleistung und Kompetenz für Klienten zu erweitern und auf unser jahrzehntelanges KnowHow im Thema „Pensionszusagen für GF/GS“ zuzugreifen und weiterzugeben.
Unsere Dienstleistung für Sie als Steuerberatungsunternehmen besteht nicht nur in der optimalen Beratung und Gestaltung von neuen Pensionszusagelösungen für Ihre Klienten sondern hauptsächlich in der Prüfung von bestehenden Zusagen.
Ihre Vorteile bei korrekter Gestaltung und Umsetzung
Flexibel
Gestaltung, Finanzierung, Mobilität
Sicher
Veranlagung im klassichsen Deckungsstock
Ertragreich
Steuervorteile, Steuerverschub, keine Lohnnebenkosten
keine Risiken
Liquiditätsplanung, keine Bilanzauswirkung
Für SteuerberaterInnen
Folgende Mängel sind am häufigsten bei Prüfungen aufgetreten und auf fehlende laufende Betreuung oder mangelhafte Erstberatung zurückzuführen:
- Falsche oder nicht zeitgemäße Wahl der Zusagenart (Beitragsorientiert oder Leistungsorientiert = Auswirkung auf Handelsbilanz JA oder NEIN)
- Pensionsrückdeckungen (Versicherungen) / Tarifart falsch gewählt oder grob unterdeckt (Risiko trägt Unternehmen)
- Fehlen der Kapitalabfindungsmöglichkeit – Kein Hälftesteuersatz möglich!!
- Rückstellungen wurden selten an die aktuelle Vertragssituation angepasst
- Inkorrekte Wahl des Pensionsalters
- Formulierungen im Pensionsvertrag welche die Pensionsrückdeckungen nicht abbilden können
- Gänzliches Fehlen von Hinterbliebenversorgung, Regelungen bei vorzeitigem Ausscheiden oder Berufsunfähigkeit
- Fehlen der Verpfändung (Insolvenzschutz)
- usw.
Da diese Mängel meist erst im Anlassfall (Pensionierung oder Ableben) oder bei einer Steuerprüfung zu Tage treten und zu erheblichen Problemen führen können, ist es wichtig diese von Anfang an zu vermeiden oder zu beseitigen solange noch ausreichend Zeit ist!
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf
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